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Donnerstag, 22. Juli 2010

Aber die tun doch auch so viel Gutes.

Die Diakonie Oldenburger Land betreibt acht Altenheime.
Drei Einrichtungen - Büsingstift, Schützenweg und Stephanusstift - waren im März pleite und reichten bei den Insolvenzgerichten in Oldenburg und Delmenhorst Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein.
Den 180 Mitarbeitern und 220 Heiminsassen drohte eine ungewisse Zukunft.

Da trifft es sich gut, daß die Kirche als Arbeitgeberin all ihre moralischen Prinzipien konterkariert und legal nach Herzenslust auf den Rechten und dem Wohl der Arbeitnehmer herum trampeln kann.
Arbeitsrecht gilt für alle gleich - außer für „Tendenzbetriebe“, wie es die staatlich hochsubventionierte Kirche ist.
Bei den Kirchen Beschäftigte dürfen nicht streiken, haben keinen Kündigungsschutz und müssen erst recht nicht tariflich bezahlt werden.

“Gott kann man nicht bestreiken”, verkündete die Evangelische Kirche von Westfalen triumphierend am Tag nach dem Bielefelder Arbeitsgerichtsurteil zum Streikrecht in der Diakonie. Das erstinstanzliche Gericht hat den Diakoniebeschäftigten das Recht verweigert, mit Arbeitsniederlegungen Druck auf die Arbeitgeber für ihre Rechte auszuüben. Das verfassungsmäßige Recht der Kirchen, intern ihre Angelegenheiten “im Rahmen der geltenden Gesetze” zu regeln, stellte das Gericht über das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit sich zusammen zu schließen und für ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber einzutreten.
(Ulli Schauen)

Wie kann es sein, daß andere Pflegekonzerne Milliardenüberschüsse erwirtschaften und die Diakonie am Rande der Pleite manövriert?

Das DW Oldenburg weiß die Antwort.

Alle drei Häuser mussten in der Vergangenheit mit deutlich steigenden Lohn- und Energiekosten sowie mit einer wettbewerbsverzerrenden Marktlage wirtschaften. Die in der Diakonie gezahlten Mindestlöhne sind rund ein Viertel höher als vergleichbare Löhne privater Mitbewerber und ebenfalls deutlich höher als die anderer Wohlfahrtsverbände. Die durch die Kostenträger bewilligten Entgelte bleiben jedoch schon lange weit hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück und berücksichtigen auch keine tariflichen Unterschiede. Deutlich steigende Kosten stehen so stagnierenden Entgelten gegenüber.
(dw-ol.de)

Aha, die gierigen Mitarbeiter sind also Schuld.
Sie verdienen so ungeheuer viel, daß sie ihren Arbeitgeber Kirche ruinieren.

Der Ausweg, den die norddeutsche Diakonie fand, war dementsprechend wenig überraschend.
Die 180 Angestellten wurden gezwungen auf ein Fünftel ihres Gehalts zu verzichten.
In der euphemistischen DW-Sprache klingt das freundlich und einvernehmlich.

Alle Mitarbeiter der diakonischen Altenheime im vorläufigen Insolvenzverfahren haben neue Arbeitsverträge unterschrieben.
[…] Das Konzept des Diakonischen Werkes sieht die Gründung von drei neuen Betriebsgesellschaften vor. Diese Firmen führen den Pflegebetrieb der drei Einrichtungen in gewohnter Qualität weiter. Vor der Unterzeichnung der Anstellungsverträge hatte das Diakonische Werk allen 180 Mitarbeitenden Muster-Gehaltsabrechnungen vorgelegt. Daran konnte jeder Mitarbeitende genau sehen, was die Veränderung für ihn persönlich bedeutet.
(dw-ol.de)

Der Diakonie-Vorstand Joachim von der Osten sieht die um 20% reduzierten Gehälter immer noch als üppig an:
Die Mitarbeitenden der drei Altenpflegebetriebe werden auch künftig mehr verdienen, als bei privaten Anbietern. „Unter Berücksichtigung der Marktsituation sollen Mitarbeitende in der Pflege angemessen bezahlt werden“ stellt von der Osten fest.
(dw-ol.de)

Wie wir gelernt haben, sollte man aber Kirchen grundsätzlich nicht glauben.

Tatsächlich sind die Löhne der Diakonie-Mitarbeiter untertariflich und „am Rande des Legalen liegende Hungerlöhne“
(MIZ 4037)

Was sollte die Diakonie auch anderes machen?
Etwa bei den Top-Gehältern ihrer Bischöfe und Pröbste sparen?
Das kommt natürlich nicht in Frage und schließlich schieße man ohnehin schon reichlich aus dem Haushalt der Kirche zu.

„Die evangelisch-lutherische Kirche Oldenburg kann in dieser Situation keine weiteren Zuschüsse geben“, betonte ein Sprecher. Sie überweise einen jährlichen Gesamtzuschuss von 1,46 Millionen Euro und habe „bei besonderen Gegebenheiten bereits Bürgschaften und andere finanzielle Verpflichtungen übernommen“.
„Keine Landeskirche kann den normalen laufenden Betrieb einzelner Einrichtungen mit regelmäßigen Zuschüssen unterstützen. Die Kirchen können für gesellschaftspolitische Notwendigkeiten nicht einseitig haftbar gemacht werden“, stellte der Sprecher gestern klar.
(Kreiszeitung)

1,46 Millionen Euro klingen ganz nett.

Isoliert betrachtet.


Wenn man aber den Gesamthaushalt des Bischofs Jan Janssen betrachtet (die letzten veröffentlichten Zahlen stammen von 2008 - damals gab man knapp 79 Millionen Euro aus), stellt man fest, daß die Oldenburgische Kirche damit für sämtliche Sozialeinrichtungen insgesamt 1,46 Millionen Euro ausgab - also etwas weniger als zwei Prozent.

Wofür die anderen gut 98 % draufgehen?

Gute 100.000 Euro sind allein in den Taschen des oben genannten Diakonie-Chefs Joachim von der Osten gelandet.
Das ist die Mindestsumme, die der Kirchenchef unterschlagen hatte, bevor er Ende Juni 2010 gefeuert wurde.
Das ergab eine Sonderprüfung durch das Oberrechnungsamt der EKD.

Nun, nachdem er ertappt wurde, wird der Mann, der zuvor noch die viel zu hohen Gehälter der Altenpflegerinnen beklagt hatte, ziemlich kleinlaut:

Von der Osten hatte am 23. Juni sein Fehlverhalten eingeräumt und ein notarielles Schuldeingeständnis abgelegt, nachdem er mit den Vorwürfen konfrontiert worden war, sagte Feld. Dabei sei von der Osten sehr beschämt gewesen.
«Es gibt da einen deutlichen Konflikt zwischen seinem inneren Wertesystem und seinem tatsächlichen Handeln.»

(Kirche Oldenburg.de)

Das Geld wieder heraus zu rücken und womöglich die Pflegerinnen tariflich zu bezahlen, ist nicht geplant.

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