TAMMOX IST UMGEZOGEN / AUS TAMMOX WURDE "TAMMOX-II"

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Donnerstag, 18. Oktober 2007

EU-Ökoverordnung 2008

Das deutsche Bio-Siegel ist ab 2009 Geschichte. Dann kommen Europa-weite Standards.

2.431 Unternehmen haben bis Ende September 2007 die Kennzeichnung von insgesamt 41.708 Produkten bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt. Seit der Einführung des staatlichen Öko-Kennzeichens am 05. Sep-tember 2001 werden im Schnitt täglich 19 Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels angezeigt und es kommen circa zwei Unternehmen pro Tag als Zeichennutzer neu hinzu.

Mit der neuen Öko-Verordnung, die hierzulande als Durchbruch betrachtet wird, gilt dann beispielsweise, daß ein Ferkel ganze 0,6 qm Stallfläche braucht. Einer ausgewachsenen Milchkuh stehen dann gar ganzen 6 Quadratmeter freie Fläche zu.
Für die Legehennen treten dann auch paradiesische Zustände ein:
Nun dürfen sich nur sechs von Ihnen einen Quadratmeter teilen und sogar die Zentimeter, die ein Huhn auf einer Sitzstange braucht, sind festgelegt:
Nämlich 18 cm.
Das ist aber noch GOLD gegen das Leben von Mastgeflügel – die müssen sich mit 16 „Mann“ auf einem Quadratmeter zusammenquetschen!
(Hatte ich schon erwähnt, daß ich seit 20 Jahren Vegetarier bin????)

Biosiegel bedeutet dann auch, daß gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden müssen – da hat sich die CDU also nicht durchgesetzt.
Immerhin. Aber in der Praxis bedeutet dies, daß der direkte Einsatz von Gentechnik verboten bleibt, aber mit einem Grenzwert von 0.9 %.
Soviel Gentech darf dann doch da drin stecken, wenn drauf steht „Gentechnik-FREI“.
Die Durchführungsbestimmungen sind ohnehin noch nicht geklärt – da kann die Landwirtschaftsindustrie weiter aufweichen.
Schick auf die Regelungen bei Importprodukten aus Nicht-EU-Ländern. Sie sollen sich formal an die EU-Ökoregeln halten, aber Kontrollen während des Herstellungsprozesses sind abgeschafft!
In einem Punkt gab es auch mal ein positives Ergebnis von Lobbyarbeit – die deutschen speziellen Siegel von Erzeugerverbänden wie „Demeter“ oder „Bioland“, die wesentlich strengre Kriterien vorgeben, dürfen weiter verwendet werden – zunächst sollte dies von der EU verboten werden.

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