Das wollte ich eigentlich vermeiden, aber nun kann ich doch nicht anders und muß diesen 17-Jährigen Marco W. aus Uelzen erwähnen, der in Antalya im Knast sitzt.
Während hierzulande reihenweise Politiker und vor allem der deutsche Yellowpress-Blätterwald vor Empörung beben, weil das Teenager-Bürschchen im Gefängnis schmort, bleibt der türkischen Justiz natürlich gar nichts anderes übrig, als ob der unberechtigten Aufregung erst recht ihre Unabhängigkeit zu beweisen und besonders penibel zu verfahren – was bekanntlich dauern kann.
Heribert Prantl – ehemals Staatsanwalt – hat den Sachverhalt mal theoretisch umgekehrt betrachtet: Ein türkischer 17-Jähriger aus Antalya – er könnte Mustafa heißen – macht also Urlaub in Uelzen, lernt da eine 13-Jährige Engländerin kennen und bespringt diese auch.
Die britische Mutter flippt daraufhin aus, schreit „Vergewaltigung“ und Mustafa behauptet – auch das ganz analog zu Marco – daß er dachte das Mädchen sei schon 15 und im übrigen wäre sie ja einverstanden gewesen.
Wie würde dann die deutsche Staatsanwaltschaft in Lüneburg vorgehen???
Ganz genau so wie die türkischen Behörden – da nämlich Fluchtgefahr bestünde – Mustafa wohnt ja in Antalya – würde man ihn festnehmen. Den Sachverhalt aufzuklären wäre schwierig – zwei verschiedene Aussagen.
Nun stellen wir uns weiter vor, daß die türkische Presse in Raserei verfiele und verlangte, daß Mustafa sofort nach Hause zu schicken wäre.
Was dann? Würde die deutsche Justiz daraufhin sagen:
„Na ja, liebe türkische Öffentlichkeit, wenn es Euch so aufregt..., dann vergessen wir eben unser Rechtssystem, scheißen auf die Anwürfe des 13-Jährigen Mädchen und verabschieden Mustafa mit einem warmen Händedruck. Schwamm drüber!“
?????
Bis 2004 galt in der Türkei übrigens ein eher frauenfeindliches Strafrecht, das die Türkei 1926 weitgehend von Italien übernahm und nach dem die 13-Jährige Engländerin nicht viel hätte unternehmen können.
AUF DRUCK der EU wurden aber inzwischen die einschlägigen Paragrafen angepasst. Wie mit sexuellen Missbrauch von Kindern – PERSONEN unter 14 Jahren – zu verfahren ist, entspricht nun in EU-Normen. Wie es Deutschland wollte. Sexueller Missbrauch von Frauen und Mädchen ist keine Bagatelle mehr.
Nur eben doch irgendwie, wenn dann ein deutscher Teenager betroffen ist – dann biegen die deutschen Politiker ihr kaum noch vorhandenes Rückgrat nach Belieben. Recht soll man auf einmal beugen können, so daß Deutsche durchschlüpfen können.
Nebenbei bemerkt sitzen in unserem Partnerland USA, mit dessen Präsident sich doch Frau Merkel so gut versteht, 2.225 Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren mit LEBENSLÄNGLICHEN HAFTSTRAFEN ohne die Möglichkeit der Bewährung im Knast.
Die Vereinigten Staaten gehören zu den wenigen Ländern, wo Jugendliche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden können. Die internationale Konvention für die Rechte von Kindern, die von allen Staaten, außer den USA und Somalia, ratifiziert wurde, verbietet lebenslange Haft für Minderjährige.
Besonders krasse Fälle geistern hier ja auch durch die Medien, wie zum Beispiel der des Genarlow Wilson, der im Alter von 17 Jahren im US-Bundesstaat Georgia Oralsex mit seiner 15-jährigen Freundin hatte. Darauf stehen in Georgia zehn Jahre Haft. Nach zwei Jahren wollte ein Richter ihn jetzt freilassen - aber ein Staatsanwalt legte Widerspruch ein.
Er wird wohl die vollen zehn Jahre absitzen müssen.
HALLO! Könnte sich jemand vielleicht mal lieber darüber empören, statt diesem Marco hinterher zu weinen??
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