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Donnerstag, 17. Januar 2008

Kontorsiona Illusiona maxima

Der Begriff Kontorsion (lat. „contortio“ = Drehung, Windung) beschreibt eine außergewöhnliche Form von Akrobatik-Vorführung, bei welcher der menschliche Körper in Positionen verbogen wird, die für die meisten Menschen unerreichbar scheinen. Kontorsion ist oft Teil einer Zirkus-Nummer.

Deutschlands begabteste Kontorsions-Künstlerin ist Angela Merkel. Sie kann sich so sehr verbiegen, daß man das Vorhandensein eines Rückgrats komplett ausschließen kann.
Gleichzeitig beherrscht sie auch noch die Kunst der Illusion, so daß es ihr gelingt trotz eines vollkommen verknoteten Konzeptpotpourris, bei dem sie alles und auch das jeweilige Gegenteil einfordert, der Mehrheit der bundesrepublikanischen Plattbirnen als stringente und ehrliche Politikerin zu erscheinen.
Frühere konzeptionelle 180°-Wendungen der CDU-Mutti legte ich hier und hier schon mehrfach dar. Jene rückgratlose Uckermakerin mit der amöbenartigen Schwammpolitik, die sich mal als Klimaschützerin gibt (Bali), um nur Tage später in Brüssel für CO2-schleudernde deutsche Autos zu werben.

Siehe dazu auch Winfried Hermann im Interview.

Jene koordinatenlose Person, die im Sommer 2006 noch erklärte, daß es schließlich auch in 17 anderen europäischen Ländern Mindestlöhne gäbe und daher nichts dagegen spräche, um dann unter Druck von Koch und Öttinger Ende 2007 genau das Gegenteil zu verkünden.
Jene opportunistische Schwätzerin, die als Umweltministerin unter Kohl tränenreich für die Ökosteuer stritt, um diese dann als sie unter Rot/Grün kam dann wortreich als Teufelszeug zu bepöbeln.
Jene wackelige Fähnchen-nach-dem-Wind-Hängerin, die im September 2007 links zu dem CDU-Grundsatzprogramm in Hanau blinkte, um im Januar 2008 das Gegenteil verkündete und erklärte, daß „Löhne auch erarbeitet werden müssten“.
Jene gummiartige Ostzonale, die auf dem Parteitag in Hannover gegen Managergehälter wetterte - „Warum wird wer mit Geld überschüttet, der auf ganzer Linie versagt hat???“ um nur eine Woche später zu verkünden zu lassen: «Die Bundeskanzlerin selbst lehnt ausdrücklich gesetzliche Obergrenzen bei Managervergütungen ab».

Der neuste Streich ist ihr massives Eintreten für Kochs harte Jugendstrafrechtslinie. In ihrer Eigenschaft als CDU-Vorsitzende beförderte sie den hessischen heuchelnden Hetzer zum Vorsitzenden ihrer Arbeitsgruppe „Sicherheit im öffentlichen Raum“ bestimmt.
„Ich empfinde das als eine ausdrückliche Bestärkung, an meinen Wahlkampfthemen aus der Mitte der Gesellschaft und an den von mir genannten Lösungsvorschlägen festzuhalten“, sagte Koch der „Leipziger Volkszeitung“. „Damit ist zugleich auch der enge Schulterschluss zwischen mir und der gesamten Union dokumentiert.“
Bei der Kanzlerinnen-PK vorgestern hatte Bundesangie bereits unmissverständlich klargestellt, daß sie Kochs Linie stütze.
Mit Blick auf die SPD-Kritik sagte sie, es dürfe in Wahlkämpfen keine Tabuthemen geben. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) habe die Unterstützung der CDU, betonte die CDU-Vorsitzende. Aus Sicht der Union sei schon lange klar, dass in der Kriminalitätsbekämpfung mehr passieren müsse, sagte Merkel.

Ach ja??

2006 wurde vom Bundesrat das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz" vorgeschlagen.
Hessens Koch beruft sich bei seiner Kampagne ausdrücklich auf diesen Entwurf:
"Seit Beginn der neunziger Jahre ist ein stetiger Anstieg der Jugendkriminalität - insbesondere der Gewaltkriminalität - in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen", heißt es darin. Deswegen sei "das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium zu erweitern". Der Bundesrat schlägt dazu vor: Ausbau des Fahrverbots zu einer vollwertigen Hauptstrafe des Jugendstrafrechts; Einführung eines so genannten Warnschussarrestes; Verlängerung der Jugendstrafe von maximal 10 auf bis zu 15 Jahre; die Ahndung von Straftaten Heranwachsender in der Regel nach allgemeinem Strafrecht - nicht nur nach dem Jugendstrafrecht.

Merkel positionierte sich ausnahmsweise mal eindeutig:

Merkel übersendet den Gesetzentwurf am 22. März 2006 an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Dem Schreiben ist die Stellungnahme der Bundesregierung dazu angefügt.
"Den vorliegenden Entwurf hält die Bundesregierung nicht für unterstützungsfähig“. Die Bundesregierung begründet ihre einstimmige und eindeutige Ablehnung wie folgt: "Die Vorschläge sind in der Vergangenheit und bis heute ganz überwiegend auf eine breite fachliche Kritik gestoßen. Die meisten Fachleute des Jugendkriminalrechts, Fachverbände, mehrere Jugendgerichtstage und auch der 64. Deutsche Juristentag haben sich in den letzten Jahren gegen sie ausgesprochen. Die vorgeschlagenen Regelungen werden im Ergebnis als eher kontraproduktiv für eine wirksame Bekämpfung der Jugenddelinquenz angesehen." In Zweifel gezogen wird außerdem die Behauptung, dass die Jugendkriminalität in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Fazit: "Das geltende Jugendstrafrecht hat sich grundsätzlich bewährt. Für die vorgeschlagenen Änderungen des Jugendstrafrechts besteht kein dringender politischer Handlungsbedarf."

Darunter: Die eigenhändige Unterschrift von Angela Merkel.

Dies ist also die geltende offizielle Beschlusslage der CDU-geführten Bundesregierung.

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