Freitag, 6. März 2009
Volksverhetzungsparagraph
Der „Fall Williamson“ hat in Deutschland nicht nur Katholiken und das Episkopat in die Bredouille gebracht, sondern vor allem der ultrarechten Szene einen ungeheuren Auftrieb verschafft.
NPD-Anhänger, notorische Holocaustleugner und Antisemiten jeder Abstufungen strecken ihre kackbraunen Köpfe überall hervor.
Der vielfach wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung verurteilte Antisemit und Neonazi Horst Mahler bezog sich in seiner letzten Gerichtsverhandlung ausdrücklich auf den vom Papst exexkommunizierten Bischof:
Angesichts der Kritik an Williamson sei die "Wut der Völker am Siedepunkt", erklärte Mahler. "Passen Sie auf, dass Sie sich daran nicht verbrühen", drohte er dem Gericht.
Eine schöne Argumentationshilfe hat der deutsche Papst Ratzinger dem fanatischen Hitler-Verehrer Mahler gegeben, der 2003 aus der NPD austrat, weil auch diese ihm inzwischen viel zu liberal und parlamentarisch wurde.
Am 25.Februar 2009 wurde er vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Der ehemalige Chef-Kommentator der WamS, Alan Posener, würde den Volksverhetzungsparagraphe am liebsten streichen und macht sich über die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Bischof Williamson lustig:
Zu viel der Ehre, finde ich. Wer sich lächerlich machen will, soll es tun dürfen. Man darf ja auch ungestraft sagen, die Erde sei flach, der Sturz Saddam Husseins sei ein Verbrechen (...), es habe keinen Völkermord an den Armeniern gegeben und ähnlichen Unsinn. Dass die Leugnung des Holocausts als Straftatbestand verfolgt wird, halte ich für eine beleidigende Herabsetzung echter Verbrecher, die damit in die Nähe gewöhnlicher Dummschwätzer gerückt werden. Jeder hat das Recht auf Dummheit, und “dümmer als die Polizei erlaubt” sollte es nur im Volksmund geben.
Hat er Recht?
Tatsächlich mutet es ein wenig bizarr an, wenn beispielsweise die rechtsradikalen Nazi-Hetzer auf Kreuznet die Verurteilung nach §130 geradezu als Bestätigung der eigenen kruden Thesen ansehen:
Wer sich verteidigt, riskiert Verfolgung aufgrund menschenrechtswidriger Strafparagraphen.
Der §130 StgB ist nichts anderes als ein auf Initiierung des Zentralrats der Juden beschlossener Maulkorbparagraph. Die Judenvernichtung wird nicht explizit erwähnt, relevant ist der Paragraph jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit der „Holocaust-Leugnung“.
Das ist menschenrechtswidrige Trickserei, auch wenn das Verfassungsgericht dies gutheisst. Die Rechtsbeugung ist offenkundig.
Auf dieser sich selbst als “katholisch” charakterisierende Seite, finden sich noch wesentlich schlimmere antijüdische Hetzreden - aber das zitiere ich hier selbstverständlich nicht.
Was hat es also auf sich mit dem §130*; soll er nur die Tatsache des Holocausts unleugbar machen?
Als Nicht-Jurist widerspreche ich Posner und halte den Paragraphen für sinnvoll.
Es geht nämlich gar nicht um das abstrakte Leugnen einer bestimmten Tatsache, sondern um die Störung des öffentlichen Friedens und Angriffe auf „Teile der Bevölkerung“.
Man könnte eine zur Gewalt aufstachelnde Sammlungsplattform für potentiell mörderische Neonazis aller Art wie das „katholische“ Kreuznet gar nicht besser charakterisieren, als es im 130 geschieht.
Die selbsternannte Christenplattform stachelt „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe“ auf und fordert „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie oder die Menschenwürde anderer dadurch (auf), daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich“ macht.
Das Schüren des Hasses bleibt leider nicht theoretisch, sondern setzt sich immer mehr und mehr in die Tat um.
Die rechtsextremistischen Straftaten in Deutschland erreichten letztes Jahr wieder Rekordniveau und forderten immer mehr Opfer.
Knapp 14.000 rechtsextreme Straftaten sind 2008 registriert worden - darunter 735 Gewalttaten.
Die Zahlen könnten sich "aufgrund von Nachmeldungen" noch "teilweise erheblich" ändern, heißt es aus dem Innenministerium. Mit endgültigen Angaben sei im April oder Mai zu rechnen.
Im Jahr 2007 lagen die vorläufigen Zahlen mit knapp 11.000 deutlich niedriger. Auch die Zahl der bei Gewalttaten verletzten Menschen stieg deutlich an: von knapp 600 auf 773.
So lange es in Deutschland keine Normalität gibt für Menschen, die vermeidlich irgendwie „anders“ sind, brauchen wir diesen besonderen Paragraphen.
Der Staat muß ein besonderes Augenmerk auf nationalsozialistische Geschichte haben
- So lange es nicht möglich ist, daß ganz normale Schulkinder mit einer Kippa im Bus fahren können, ohne schon allein deswegen um ihr Leben fürchten zu müssen.
- So lange Synagogen oder jüdischen Schulen mit ständiger Polizeipräsenz bewacht werden müssen
- So lange orthodox aussehende Rabbiner auf offener Straße bespuckt und mit Steinen beworfen werden.
Aktuell meldet der NPD-Blog:
Für das Jahr 2008 registriert die Opferberatungsstelle ReachOut 148 rechte, rassistisch, antisemitisch und homophob motivierte Angriffe in Berlin. Die Zahl der bisher bekannt gewordenen gewalttätigen Angriffe und massiven Bedrohungen ist im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 gestiegen. Die Zahl der rassistisch motivierten Angriffe stieg massiv, um insgesamt 40 Prozent.
Offensichtlich hat Deutschland eben NOCH NICHT genug aus seiner Geschichte gelernt.
Ich schäme mich immer noch für Deutschland und seine in dieser Hinsicht untätigen Politiker, wenn zum Beispiel im Pforzheimer Kepler-Gymnasium ein 17-Jähriger Schüler der elften Klasse so sehr gemobbt und bedroht wird - NUR WEIL ER JUDE IST - daß er gezwungen wurde, die Schule zu wechseln.
Die Pforzheimer Zeitung schreibt:
Zwei Schüler hatten am zweiten Weihnachtsfeiertag an die Wand eines Hauses in Niefern-Öschelbronn uriniert beziehungsweise einen Feuerwerkskörper abgefeuert. In dem Haus lebt ein jüdischer Mitschüler, der sagt, schon seit zwei Jahren das Opfer antisemitischer Anfeindungen zu sein. Zwei Monate ermittelte die Polizei und filterte drei Haupttatverdächtige heraus. Einer von ihnen, dem Volksverhetzung vorgeworfen wird und der Kontakt zum rechtsextremistischen „Heidnischen Sturm Pforzheim“ gehabt haben soll, hat das Kepler-Gymnasium auf Anraten von Rektor Sonnenberg freiwillig verlassen.
Der Schulleiter der Vorzeigeschule ist „betroffen“:
Dass hier vereinzelt auch Ungeist herrscht, offenbar unbemerkt von Lehrern und Schulleitung, dass das "Kepler", wie das Gymnasium kurz heißt, durch das üble Verhalten einiger Schüler jetzt traurige Bekanntheit erlangt, bedrückt ihn sichtlich. "Man denkt immer, so etwas kommt nur in sozialen Brennpunkten vor", sagt Sonnenberg ratlos. "Aber doch nicht hier." Nicht hier am "Kepler", wo man auf Weltoffenheit achtet, wo in den Fluren Infos und Zeitungsausschnitte über Austauschprogramme hängen, wo prominent für den Integrationspreis der Bundesregierung geworben wird und für einen Afrika-Tag am 23. Juni.
Es handelte sich auch keineswegs um vereinzelte Täter, sondern um eine ganze Zusammenrottung „ganz normaler Jungs“:
Eine Gruppe Schüler, davon neun aus der Jahrgangsstufe des 17-Jährigen, zog nach einer Geburtstagsfeier, teils stark alkoholisiert, vor das Haus des jüdischen Jungen in Niefern-Vorort. Ein übles Schauspiel begann: Antijüdische Parolen wurden gebrüllt, gegen das Zimmerfenster des Jungen flogen Knallkörper, einige der Halbwüchsigen urinierten. Ein Anschlag auf die Würde. Angsterfüllt alarmierte die Familie die Polizei.
Für den jüdischen Jungen, den der Schuldirektor als "Top-Schüler" beschreibt, war dieses Erlebnis so einschneidend, dass er sich entschloss, das "Kepler" zu verlassen. Als er dem Direktor nach einigem Zögern von dem Vorfall erzählte, reagierte dieser zutiefst geschockt. Die weitgehend heile Welt des "Kepler" war plötzlich zerbrochen.
Auch das ist Deutschland im Jahr 2009 und wir brachen den §130 mehr denn je.
*§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
NPD-Anhänger, notorische Holocaustleugner und Antisemiten jeder Abstufungen strecken ihre kackbraunen Köpfe überall hervor.
Der vielfach wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung verurteilte Antisemit und Neonazi Horst Mahler bezog sich in seiner letzten Gerichtsverhandlung ausdrücklich auf den vom Papst exexkommunizierten Bischof:
Angesichts der Kritik an Williamson sei die "Wut der Völker am Siedepunkt", erklärte Mahler. "Passen Sie auf, dass Sie sich daran nicht verbrühen", drohte er dem Gericht.
Eine schöne Argumentationshilfe hat der deutsche Papst Ratzinger dem fanatischen Hitler-Verehrer Mahler gegeben, der 2003 aus der NPD austrat, weil auch diese ihm inzwischen viel zu liberal und parlamentarisch wurde.
Am 25.Februar 2009 wurde er vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Der ehemalige Chef-Kommentator der WamS, Alan Posener, würde den Volksverhetzungsparagraphe am liebsten streichen und macht sich über die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Bischof Williamson lustig:
Zu viel der Ehre, finde ich. Wer sich lächerlich machen will, soll es tun dürfen. Man darf ja auch ungestraft sagen, die Erde sei flach, der Sturz Saddam Husseins sei ein Verbrechen (...), es habe keinen Völkermord an den Armeniern gegeben und ähnlichen Unsinn. Dass die Leugnung des Holocausts als Straftatbestand verfolgt wird, halte ich für eine beleidigende Herabsetzung echter Verbrecher, die damit in die Nähe gewöhnlicher Dummschwätzer gerückt werden. Jeder hat das Recht auf Dummheit, und “dümmer als die Polizei erlaubt” sollte es nur im Volksmund geben.
Hat er Recht?
Tatsächlich mutet es ein wenig bizarr an, wenn beispielsweise die rechtsradikalen Nazi-Hetzer auf Kreuznet die Verurteilung nach §130 geradezu als Bestätigung der eigenen kruden Thesen ansehen:
Wer sich verteidigt, riskiert Verfolgung aufgrund menschenrechtswidriger Strafparagraphen.
Der §130 StgB ist nichts anderes als ein auf Initiierung des Zentralrats der Juden beschlossener Maulkorbparagraph. Die Judenvernichtung wird nicht explizit erwähnt, relevant ist der Paragraph jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit der „Holocaust-Leugnung“.
Das ist menschenrechtswidrige Trickserei, auch wenn das Verfassungsgericht dies gutheisst. Die Rechtsbeugung ist offenkundig.
Auf dieser sich selbst als “katholisch” charakterisierende Seite, finden sich noch wesentlich schlimmere antijüdische Hetzreden - aber das zitiere ich hier selbstverständlich nicht.
Was hat es also auf sich mit dem §130*; soll er nur die Tatsache des Holocausts unleugbar machen?
Als Nicht-Jurist widerspreche ich Posner und halte den Paragraphen für sinnvoll.
Es geht nämlich gar nicht um das abstrakte Leugnen einer bestimmten Tatsache, sondern um die Störung des öffentlichen Friedens und Angriffe auf „Teile der Bevölkerung“.
Man könnte eine zur Gewalt aufstachelnde Sammlungsplattform für potentiell mörderische Neonazis aller Art wie das „katholische“ Kreuznet gar nicht besser charakterisieren, als es im 130 geschieht.
Die selbsternannte Christenplattform stachelt „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe“ auf und fordert „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie oder die Menschenwürde anderer dadurch (auf), daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich“ macht.
Das Schüren des Hasses bleibt leider nicht theoretisch, sondern setzt sich immer mehr und mehr in die Tat um.
Die rechtsextremistischen Straftaten in Deutschland erreichten letztes Jahr wieder Rekordniveau und forderten immer mehr Opfer.
Knapp 14.000 rechtsextreme Straftaten sind 2008 registriert worden - darunter 735 Gewalttaten.
Die Zahlen könnten sich "aufgrund von Nachmeldungen" noch "teilweise erheblich" ändern, heißt es aus dem Innenministerium. Mit endgültigen Angaben sei im April oder Mai zu rechnen.
Im Jahr 2007 lagen die vorläufigen Zahlen mit knapp 11.000 deutlich niedriger. Auch die Zahl der bei Gewalttaten verletzten Menschen stieg deutlich an: von knapp 600 auf 773.
So lange es in Deutschland keine Normalität gibt für Menschen, die vermeidlich irgendwie „anders“ sind, brauchen wir diesen besonderen Paragraphen.
Der Staat muß ein besonderes Augenmerk auf nationalsozialistische Geschichte haben
- So lange es nicht möglich ist, daß ganz normale Schulkinder mit einer Kippa im Bus fahren können, ohne schon allein deswegen um ihr Leben fürchten zu müssen.
- So lange Synagogen oder jüdischen Schulen mit ständiger Polizeipräsenz bewacht werden müssen
- So lange orthodox aussehende Rabbiner auf offener Straße bespuckt und mit Steinen beworfen werden.
Aktuell meldet der NPD-Blog:
Für das Jahr 2008 registriert die Opferberatungsstelle ReachOut 148 rechte, rassistisch, antisemitisch und homophob motivierte Angriffe in Berlin. Die Zahl der bisher bekannt gewordenen gewalttätigen Angriffe und massiven Bedrohungen ist im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 gestiegen. Die Zahl der rassistisch motivierten Angriffe stieg massiv, um insgesamt 40 Prozent.
Offensichtlich hat Deutschland eben NOCH NICHT genug aus seiner Geschichte gelernt.
Ich schäme mich immer noch für Deutschland und seine in dieser Hinsicht untätigen Politiker, wenn zum Beispiel im Pforzheimer Kepler-Gymnasium ein 17-Jähriger Schüler der elften Klasse so sehr gemobbt und bedroht wird - NUR WEIL ER JUDE IST - daß er gezwungen wurde, die Schule zu wechseln.
Die Pforzheimer Zeitung schreibt:
Zwei Schüler hatten am zweiten Weihnachtsfeiertag an die Wand eines Hauses in Niefern-Öschelbronn uriniert beziehungsweise einen Feuerwerkskörper abgefeuert. In dem Haus lebt ein jüdischer Mitschüler, der sagt, schon seit zwei Jahren das Opfer antisemitischer Anfeindungen zu sein. Zwei Monate ermittelte die Polizei und filterte drei Haupttatverdächtige heraus. Einer von ihnen, dem Volksverhetzung vorgeworfen wird und der Kontakt zum rechtsextremistischen „Heidnischen Sturm Pforzheim“ gehabt haben soll, hat das Kepler-Gymnasium auf Anraten von Rektor Sonnenberg freiwillig verlassen.
Der Schulleiter der Vorzeigeschule ist „betroffen“:
Dass hier vereinzelt auch Ungeist herrscht, offenbar unbemerkt von Lehrern und Schulleitung, dass das "Kepler", wie das Gymnasium kurz heißt, durch das üble Verhalten einiger Schüler jetzt traurige Bekanntheit erlangt, bedrückt ihn sichtlich. "Man denkt immer, so etwas kommt nur in sozialen Brennpunkten vor", sagt Sonnenberg ratlos. "Aber doch nicht hier." Nicht hier am "Kepler", wo man auf Weltoffenheit achtet, wo in den Fluren Infos und Zeitungsausschnitte über Austauschprogramme hängen, wo prominent für den Integrationspreis der Bundesregierung geworben wird und für einen Afrika-Tag am 23. Juni.
Es handelte sich auch keineswegs um vereinzelte Täter, sondern um eine ganze Zusammenrottung „ganz normaler Jungs“:
Eine Gruppe Schüler, davon neun aus der Jahrgangsstufe des 17-Jährigen, zog nach einer Geburtstagsfeier, teils stark alkoholisiert, vor das Haus des jüdischen Jungen in Niefern-Vorort. Ein übles Schauspiel begann: Antijüdische Parolen wurden gebrüllt, gegen das Zimmerfenster des Jungen flogen Knallkörper, einige der Halbwüchsigen urinierten. Ein Anschlag auf die Würde. Angsterfüllt alarmierte die Familie die Polizei.
Für den jüdischen Jungen, den der Schuldirektor als "Top-Schüler" beschreibt, war dieses Erlebnis so einschneidend, dass er sich entschloss, das "Kepler" zu verlassen. Als er dem Direktor nach einigem Zögern von dem Vorfall erzählte, reagierte dieser zutiefst geschockt. Die weitgehend heile Welt des "Kepler" war plötzlich zerbrochen.
Auch das ist Deutschland im Jahr 2009 und wir brachen den §130 mehr denn je.
*§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
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Kommentare zum Post (Atom)
2 Kommentare:
Wohl eine der ekelhaftest, ausgelegten Hypokratien.
Ich war ja ejakulierend entzueckt, als Wilders von England nen Korb kriechte.
http://jakester-express.blogspot.com/2009/02/little-beauties-i-treasure.html
Wo er ja schon zu Hause wegen Volksverhetzung versucht wird, obwohl er ja eigentlich der europaeischen/US-Agenda des Muslim/Islam/Terrorist-Bashing durchaus Genuege tut.
'Boese Pro-USraelische Tulpe darf nich rein' ... Soweit so Gut!
Jetzt kommt der, andersrum geartete Kotzbrocken Williamson, verbal und geladen mit Audio/Video-Konfirmation, fuer die Andere im Knast sitzen.
Und das hoert sich dann so an:
"Williamson darf nach Angaben der britischen Regierung ungehindert in seine Heimat einreisen. «Er ist ein britischer Bürger und hat sich hier nicht strafbar gemacht», sagte ein Sprecher des Innenministeriums in London am Dienstagabend auf Anfrage der dpa. Auch wenn Williamson "streitbare Ansichten" habe, habe er nach britischem Recht keine Straftat begangen. «Wir können ihn deshalb nicht aufhalten, zurückzukommen.»"
http://www.netzeitung.de/politik/ausland/1284697.html
Und wie laueft das wohl bei den 2 kackbraunen 'Giganten' PI/KN und all den mitlaueficken Forunkeln?
Die stellen auf taeglicher Basis Wilders und Williamson in den Schatten.
Da sind Volks, Religions, Rassen, und andere Verhetzungen an der Tagesordnung.
Einschliesslich der Androhungen/Motivierungen von Gewalt bis hin zur Toetung, .. gegen wen auch immer.
Richtlinie 130er? ... auslegbar zwischen Knast und Meinungsfreiheit?? ... hier geduldet, da verurteilt??
Nutzen, .. Aechten, .. Heucheln, ..
in beliebiger Willkuer??
Hmmmhh??
J.
Irgendwo habe ich gelesen, daß dieser Paragraph europaweit angeglichen werden soll - so daß man eben nicht mehr fröhlich umher hoppsen kann und hier das sagt, was da verboten ist.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, wird der europaweite § dann der strengen deutschen Version gleichen.
Das wird dann blöd für Irving, Williamson und Co in GB.
Mal sehen
LG
T
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