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Freitag, 31. Oktober 2008

Was wirklich wichtig ist - 2.Teil.

Was haben sie bloß im Moment alle mit Senf?
Am 04.Oktober badete der Kulturbeauftragte des deutschen Fernsehens vor einem Millionenpublikum in einem Senffass.
Eben bevor der Moderator von Deutschlands quotenstärkster und für den Gebührenzahler teuersten Sendung mit Marcel Reich-Ranicki über den Niedergang der deutschen TV-Kultur parlierte, zeigte er noch einmal wes Geistes Kind er ist.
Willkommen im Land der Dichter und Denker.
Zu kalauern, daß ich nun „mein Senf dazu gebe“ wäre jetzt schwach.
Also ohne Überleitung zum nächsten Senf.
Damit hatte sich Johannes Masing, der von der SPD benannte neue Staatsrechtler im Bundesverfassungsgericht, zu beschäftigen.
Wie kommt’s?
Ein ewiggestriger NPD-Schrumpfkopf bezeichnete in Köln öffentlich die deutsche Fahne mit dem vorvorgestrigen Ausdruck „Schwarz-Rot-Senf“.
Eine Uraltschmähung aus der ältesten Mottenkiste. In der Weimarer Republik gab es dazu schon Reichsgerichtsurteile, die so eine Wortwahl verurteilten.
Das Wort Mostrich sei "ein Ausdruck zur Verächtlichmachung der neuen Reichsfarben" und "der beschimpfende Charakter" trete "gerade deshalb hervor, weil diese Farben großen Teilen des Volkes als etwas besonders Verehrungswürdiges, Heiliges gelten".
90 Jahre später bekam ein zuhörender Staatsschutzbeamter immer noch Herzbeklemmungen und raste sofort zum Amtsgericht Köln, das einschritt und den Nazi verurteilte!
Hört. Hört!
Wenn der braune Mob über die Dörfer rast, um alles ausländisch aussehende zu verprügeln, oider zu ermorden, bemühen sich Politiker das herunter zu spielen und möglichst aus den Statistiken zu tilgen, aber bei dem Deutschlandfähnchen ist mal Schluß mit lustig.
Das Amtsgericht brummte ihm 1.800 Euro Geldstrafe auf und sah anschließend zu, wie sich der Delinquent durch alle Instanzen nach oben robbte.
Es ist nicht bekannt, welche Kosten das verursacht hat.
Am Ende stand nun also das BVG, welches die exorbitante Geldstrafe aufhob und die causa wieder zum Kölner Amtsgericht schob. «Der Symbolschutz des Staates» dürfe «nicht zur Immunisierung des Staates gegen Kritik und selbst gegen Ablehnung führen»

Den Nazi wird es freuen, er spart die Strafe und genießt nun bundesweite Bekanntschaft.
Die Prozeßkosten übernimmt der Steuerzahler.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Kleine Aenderung geht auch:
«Der Symbolschutz eins anderen Staates» dürfe «nicht zur Immunisierung des Staates gegen Kritik und selbst gegen Ablehnung führen»
http://jakester-express.blogspot.com/2008/10/die-antisemiten-resolution-und-halt-die.html

Und auch hier werden sich vor Allem das Heer von'KFH'-Nazis freuen.

Nett isses bei Euch
J.

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.