TAMMOX IST UMGEZOGEN / AUS TAMMOX WURDE "TAMMOX-II"

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Donnerstag, 18. Februar 2010

Handelt endlich

Die Abgabenordnung (AO) ist gewissermaßen das Steuergrundgesetz in Deutschland.

Vereine unterliegen einer besonderen Besteuerung, die in den §§ 51 - 68 geregelt ist.
Ein Verein ist eine praktische Sache - ist er als „gemeinnützig“ anerkannt, muß er möglicherweise gar keine Steuern zahlen; auch wenn er Milliarden einnimmt.

§ 52 regelt die Gemeinnützigkeit eines Vereins:

(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.

Unter Absatz 2 wird als mögliches Ziel der Gemeinnützigkeit unter anderem konkret aufgeführt:

die Förderung der Religion.

Kirchen fördern offensichtlich nicht nur die Religion; nein, sie haben sogar einen eigenen Paragraph in der AO:

§ 54 - Kirchliche Zwecke

(1) Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.
(2) Zu diesen Zwecken gehören insbesondere die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, ferner die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Besoldung der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchendiener, die Alters- und Behindertenversorgung für diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen.

Nein, ich bin KEIN Jurist.
Insofern muß ich diese Regelungen nicht verstehen.

§ 54, Absatz 2 erscheint mir moralisch fragwürdig, aber immerhin deutlich formuliert.
So will es also unsere Verfassung, daß die Kirchen dafür steuerbefreit werden, damit sie ihr Milliardenvermögen hegen und pflegen können.
Es scheint mir frappierend ehrlich, daß als „kirchlicher Zweck“ die Verwaltung des Kirchenvermögens genannt wird.
In diesem Punkt ist der real existierende Kirchismus besonders aktiv, wie wir wissen.

Nach Laienverständnis widerspricht aber der §54 dann dem § 52, der definiert, was „Gemeinnützigkeit“ ist; nämlich

die „Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“


Diese Definition ist beim besten Willen zumindest nicht für die RKK zutreffend.

1.) Wie so oft sind Ursache und Wirkung geradezu auf den Kopf gestellt.
Die Kirche fördert nicht die Allgemeinheit materiell, sondern die Allgemeinheit fördert materiell die Kirche - und zwar mit rund 20 Milliarden Euro - NEBEN der sogenannten „Kirchensteuer“.

2.) „selbstlos“ ist die RKK zumindest beim Thema „Kindersexskandale“ gewiss nicht; ganz offensichtlich ging und geht es den Kirchenfürsten um den Schutz ihrer eigenen Organisation.
Die Vatikanische Regelung "Crimine Solicitationies", 2001 von KardinalRatzinger bekräftigt, macht ausdrücklich nicht Selbstlosigkeit, sondern Eigennutz zum Maßstab:

„solche Vergehen seien „mit größter Geheimhaltung" innerkirchlich zu verfolgen, […] die Opfer des Missbrauchs sollten unter der Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden.

Mauscheln und vertuschen - ohne Rücksicht auf die Opfer; das ist auch 2010 die Devise der RKK.

Peter Wensierski:
Das Versagen der Kirche - wie in Amerika und Irland -, das Wegschauen, Verschweigen und Vertuschen, das die Bischöfe in Deutschland nicht wahrhaben wollten, ist mit den Vorgängen an den Jesuitenschulen in Hamburg, Bonn oder Berlin nun auch hierzulande sichtbar geworden. Das deutsche Katholikenoberhaupt, Robert Zollitsch, schweigt dazu seit 14 Tagen, er will sich erst nächste Woche, nach Absprache mit seinen Brüdern, dazu äußern. Auch der deutsche Papst hat nicht direkt zur Situation in Deutschland Stellung genommen. Dafür machen das andere, der Augsburger Bischof Mixa etwa, der den wahren Schuldigen am Missbrauch ermittelt hat: "Die sogenannte sexuelle Revolution" sei "daran nicht unschuldig", meint er - als ob es vor 1968 besser gewesen sei. Bischof Mixa: Zurück zur "Darüber-spricht-man-nicht"-Moral

3.) Für die Förderung der Allgemeinheit auf „sittlichem Gebiet“ erscheint mir die RKK besonders ungeeignet zu sein.
Kaum eine Organisation fällt derzeit so durch moralische Inkompetenz auf, wie die antidemokratisch organisierten Katholiken, die eklatant den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzten, Frauen aus Führungspositionen ausschließen, durch ihre christlichen Scheingewerkschaften die Mitarbeiter in Dumpinglohnverträge zwingen und zudem systematisch der Lüge frönen.
Herausragende Vertreter dieser leider immer noch als „gemeinnützig“ geführten Organisation richten sich nach der Omerta und fallen regelmäßig mit Hetztiraden und Beleidigungen auf.

Mixa zum Beispiel ist ein notorischer Hetzer; Matthias Drobinski nennt ihn heute „Erregungserreger“.

Meldungen über den Augsburger Bischof Walter Mixa beginnen mittlerweile mit Floskeln wie: "Wieder einmal sorgt ..." oder: "Erneut hat ..." Also: Erneut empört Bischof Walter Mixa viele Menschen; diesmal, weil er gesagt hat, "die sogenannte sexuelle Revolution" sei "sicher nicht unschuldig" daran, dass sexueller Missbrauch "ein verbreitetes gesellschaftliches Übel" sei. So, wie er vorher Empörung hervorrief, weil er sagte, die "Unmenschlichkeit des praktizierten Atheismus" habe sich in Nationalsozialismus und Kommunismus erwiesen. Und davor, weil er Holocaust und Abtreibung in einem Atemzug nannte; davor wiederum, weil er sagte, der Kinderkrippen-Ausbau degradiere Frauen zu "Gebärmaschinen". Und der Niedergang droht, wenn Frauen arbeiten gehen, statt zu Hause Kinder zu erziehen, wenn Abtreibung nicht mehr als Todsünde gilt, sexuelle Freizügigkeit herrscht und die Gottlosigkeit wächst - ohne christlichen Glauben, gerade in seiner katholischen Form, ist für Mixa wahre Menschlichkeit nicht möglich.

Menschlichkeit à la Mixa sieht so aus, daß er die inzwischen 115 aktenkundigen Sex-Opfer der notgeilen Padres der Jesuitenschulen, die sich bei der von dem Orden beauftragten Anwältin Ursula Raue gemeldet haben, kollektiv verhöhnt.

Noch höher in der Hierarchie sitzt Kardinal Carlo Caffarra von Bologna, der ebenfalls der Lüge frönt und dabei der Volksverhetzung Vorschub leistet.
Er mißgönnt Homosexuellen ihre Kinder und phantasiert schlimmste und längst widerlegte Szenarien zusammen:

Die Möglichkeiten, die heute von der künstlichen Fortpflanzungstechnik geschaffen werden, ändern – abgesehen davon, daß sie schwere Verletzungen der Menschenwürde beinhalten – im Wesentlichen nichts an der Unfähigkeit homosexueller Paare, Leben hervorzubringen. Im Übrigen wurde gezeigt, daß die Abwesenheit der sexuellen Bipolarität für die Entwicklung des eventuell von diesen Paaren adoptierten Kindes ein schweres Hindernis darstellen kann. Das würde eine auf Kosten des Kleinsten und Schwächsten ausgeübt Art von Gewalt darstellen. Das Kind würde in diesem Fall in ein Umfeld eingefügt, das für seine harmonische Entwicklung ungeeignet wäre.

Ganz oben in der antidemokratischen Monarchie der Kirche thront Papst Benedikt XVI, der angesichts von zig Millionen Aids-Toten ex cathedra verkündet, daß Kondome das Aids-Problem verschlimmerten.

Statt also die Kirche mehr oder weniger lautstark zu kritisieren, fordere ich hiermit die Bundestagsabgeordneten auf sich dafür einzusetzen, daß der gemeinnützige Status der RKK überprüft wird.

Angesichts der Haushaltslöcher wäre eine steuerliche Veranlagung des Multimilliardenunternehmens mehr als begrüßenswert.

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