Samstag, 30. Januar 2010
Suboptimales Regelwerk.
Die Ursachen dafür, daß gerade katholische Priester so überdurchschnittlich häufig kleine Jungs sexuell belästigen, sind längst erforscht und wenig geheimnisvoll.
Da aber der Vatikan gar nicht daran denkt den Päderastensumpf trockenzulegen, tauchen Kindersexskandale durch Ordensbrüder und Priester weiter im 24-Stunden-Takt auf.
Deutschland staunt noch über die massenhaften und systematischen sexuellen Übergriffe durch Jesuitenpater auf männliche Schüler des Canisius-Gymnasiums.
Nach dem üblichen römisch-katholischen Muster hatte mindestens einer der Täter schon an anderen Schulen Jungs sexuell belästigt.
Der Vatikan wußte Bescheid (an verantwortlicher Stelle: Kardinal Ratzinger) und versorgte den pädophilen Jesuitenpater Wolfgang S. mit immer neuen Opfern, indem ihm beste Zeugnisse ausgestellt wurden und er an andere Schulen geschickt wurde.
Zuvor soll er auch an anderen Jesuitenschulen in Deutschland Jungen missbraucht haben. Unter anderem sei er an der Hamburger Sankt-Ansgar-Schule und von 1982 bis 1984 in Sankt Blasien im Südschwarzwald tätig gewesen. Auch der Vatikan war laut S. über die Verfehlungen im Bilde. Der Lehrer habe dort "Zeugnis von meiner nichts beschönigenden Ehrlichkeit" abgelegt.
Nur Stunden später spukt der nächste Fall durch die Medien.
Priester Rainer A. aus Essen, Kulturhauptstadtbeauftragter und Vorsitzender des Bistum-Kunstvereins und bis Dezember 2008 acht Jahre Offizial des kirchlichen Gerichts, hatte am 27.12.2009 in seiner Wohnung Sex mit einem 16-Jährigen, dessen Eltern allerdings umgehend zur Polizei gingen.
Es muß also ein Regelwerk her, um das tägliche grüßende Murmeltier abzuwickeln.
Die Richtlinien, die der große Papst Johannes XXIII erließ - Leugnen und Vertuschen - sind selbst unter frommen Katholiken ein wenig in Verruf geraten.
Das 1962 in Latein abgefasste und an alle Bischöfe weltweit verschickte Dokument "Crimine Solicitationies" des damaligen Heiligen Uffiz' (der heutigen Glaubenskongregation) ordnete offiziell an, sexuellen Missbrauch durch Priester keinesfalls öffentlich zu machen.
Solche Vergehen hätten "mit größter Geheimhaltung" behandelt zu werden.
Die Opfer des Missbrauchs sollten unter der Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden.
Wörtlich:
Alle Beteiligten bei solchen Missbrauchsfällen im Zuge der Beichte - Priester, Opfer sowie Zeugen - sollten "ewiges Stillschweigen" schwören.
Ein späterer Chef der vatikanischen Inquisitionsbehörde, ein gewisser Kardinal Ratzinger, betonte 2001 in einem neuen Rundschreiben, dass das Dokument noch gültig sei.
Daß die Opfer die Schuldigen sind und dafür die Täter mit größtmöglichem Verständnis zu behandeln sind, sehen die meisten Bischöfe immer noch so.
Offiziell gilt nun, da die Katze aus dem Sack ist, die „Verfahrensordnung bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“, die vorsieht, daß der Beschuldigte von seinen Ämtern beurlaubt wird und daß „seelsorgliche Begleitung des Opfers“ und seiner Angehörigen durch einen Bischöflichen Beauftragten zu erfolgen hat.
In der Praxis sind aber auch diese neuen Regeln nicht optimal.
Tatsächlich gibt die Beurlaubung den mutmaßlichen Sexpriestern Gelegenheit sich aggressiv zu wehren.
Verteidigt wird der ephebophile Pfarrer Rainer A. vom schwer reichen Stephan Holthoff-Pförtner, Sprecher der Funke Familien Gesellschaft (welche 50% der WAZ-Mediengruppe hält) und Staranwalt so illusterer Mandanten wie Helmut Kohl und Robert Hoyzer.
Die Kosten trägt das Bistum - mithin letztlich der Steuerzahler.
Holthoff-Pförtner ging sofort in die Vollen und weist nach alter Kirchentradition dem Opfer die Schuld zu - der sei schließlich „Stricher“ und habe Geld verlangt.
Von Kindesmissbrauch - nur weil ein Erwachsener ein Kind missbraucht hat - könne keine Rede sein.
„Aber das war nicht der typische Fall: Priester missbraucht Kind“, so der Staranwalt, der es einst schaffte Kohls Verfahren nach § 153 StPO einstellen zu lassen - die Öffentlichkeit habe kein Interesse an der Aufklärung.
Als Hybris erweist sich außerdem die neue Regelung den Opfern „bischöfliche seelsorgerische Begleitung“ zukommen zu lassen.
Daß ein Opfer erst mal genug von offiziellen Katholen hat, können sich die Amtsträger offenbar gar nicht vorstellen.
In diesem Fall ist das Opfer auch noch Muslim und dürfte daher noch weniger davon angetan sein, wenn der konkurrierende Religionsverein, nach der Päderasten-Performance weitere missionarische Anstrengungen unternimmt.
Da aber der Vatikan gar nicht daran denkt den Päderastensumpf trockenzulegen, tauchen Kindersexskandale durch Ordensbrüder und Priester weiter im 24-Stunden-Takt auf.
Deutschland staunt noch über die massenhaften und systematischen sexuellen Übergriffe durch Jesuitenpater auf männliche Schüler des Canisius-Gymnasiums.
Nach dem üblichen römisch-katholischen Muster hatte mindestens einer der Täter schon an anderen Schulen Jungs sexuell belästigt.
Der Vatikan wußte Bescheid (an verantwortlicher Stelle: Kardinal Ratzinger) und versorgte den pädophilen Jesuitenpater Wolfgang S. mit immer neuen Opfern, indem ihm beste Zeugnisse ausgestellt wurden und er an andere Schulen geschickt wurde.
Zuvor soll er auch an anderen Jesuitenschulen in Deutschland Jungen missbraucht haben. Unter anderem sei er an der Hamburger Sankt-Ansgar-Schule und von 1982 bis 1984 in Sankt Blasien im Südschwarzwald tätig gewesen. Auch der Vatikan war laut S. über die Verfehlungen im Bilde. Der Lehrer habe dort "Zeugnis von meiner nichts beschönigenden Ehrlichkeit" abgelegt.
Nur Stunden später spukt der nächste Fall durch die Medien.
Priester Rainer A. aus Essen, Kulturhauptstadtbeauftragter und Vorsitzender des Bistum-Kunstvereins und bis Dezember 2008 acht Jahre Offizial des kirchlichen Gerichts, hatte am 27.12.2009 in seiner Wohnung Sex mit einem 16-Jährigen, dessen Eltern allerdings umgehend zur Polizei gingen.
Es muß also ein Regelwerk her, um das tägliche grüßende Murmeltier abzuwickeln.
Die Richtlinien, die der große Papst Johannes XXIII erließ - Leugnen und Vertuschen - sind selbst unter frommen Katholiken ein wenig in Verruf geraten.
Das 1962 in Latein abgefasste und an alle Bischöfe weltweit verschickte Dokument "Crimine Solicitationies" des damaligen Heiligen Uffiz' (der heutigen Glaubenskongregation) ordnete offiziell an, sexuellen Missbrauch durch Priester keinesfalls öffentlich zu machen.
Solche Vergehen hätten "mit größter Geheimhaltung" behandelt zu werden.
Die Opfer des Missbrauchs sollten unter der Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden.
Wörtlich:
Alle Beteiligten bei solchen Missbrauchsfällen im Zuge der Beichte - Priester, Opfer sowie Zeugen - sollten "ewiges Stillschweigen" schwören.
Ein späterer Chef der vatikanischen Inquisitionsbehörde, ein gewisser Kardinal Ratzinger, betonte 2001 in einem neuen Rundschreiben, dass das Dokument noch gültig sei.
Daß die Opfer die Schuldigen sind und dafür die Täter mit größtmöglichem Verständnis zu behandeln sind, sehen die meisten Bischöfe immer noch so.
Offiziell gilt nun, da die Katze aus dem Sack ist, die „Verfahrensordnung bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“, die vorsieht, daß der Beschuldigte von seinen Ämtern beurlaubt wird und daß „seelsorgliche Begleitung des Opfers“ und seiner Angehörigen durch einen Bischöflichen Beauftragten zu erfolgen hat.
In der Praxis sind aber auch diese neuen Regeln nicht optimal.
Tatsächlich gibt die Beurlaubung den mutmaßlichen Sexpriestern Gelegenheit sich aggressiv zu wehren.
Verteidigt wird der ephebophile Pfarrer Rainer A. vom schwer reichen Stephan Holthoff-Pförtner, Sprecher der Funke Familien Gesellschaft (welche 50% der WAZ-Mediengruppe hält) und Staranwalt so illusterer Mandanten wie Helmut Kohl und Robert Hoyzer.
Die Kosten trägt das Bistum - mithin letztlich der Steuerzahler.
Holthoff-Pförtner ging sofort in die Vollen und weist nach alter Kirchentradition dem Opfer die Schuld zu - der sei schließlich „Stricher“ und habe Geld verlangt.
Von Kindesmissbrauch - nur weil ein Erwachsener ein Kind missbraucht hat - könne keine Rede sein.
„Aber das war nicht der typische Fall: Priester missbraucht Kind“, so der Staranwalt, der es einst schaffte Kohls Verfahren nach § 153 StPO einstellen zu lassen - die Öffentlichkeit habe kein Interesse an der Aufklärung.
Als Hybris erweist sich außerdem die neue Regelung den Opfern „bischöfliche seelsorgerische Begleitung“ zukommen zu lassen.
Daß ein Opfer erst mal genug von offiziellen Katholen hat, können sich die Amtsträger offenbar gar nicht vorstellen.
In diesem Fall ist das Opfer auch noch Muslim und dürfte daher noch weniger davon angetan sein, wenn der konkurrierende Religionsverein, nach der Päderasten-Performance weitere missionarische Anstrengungen unternimmt.
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