Freitag, 30. Mai 2008
Geht es noch?
Politiker sollen sich nicht in Richterschelte ergehen. Ist so, weil wir doch Gewaltenteilung haben und sich somit weder Exekutive, noch Legislative in die Judikative einzumischen haben.
Manch ein konservativer Hansel vergißt das allerdings schnell mal und so wird aus vollen Rohren gepöbelt, wenn ein Gericht mal wagt grundgesetzgemäß zu entscheiden (Soldaten sind Mörder – Urteil, Kruzifix-Urteil, z.B.).
Der jüngste Fall von Grundgesetz-Unkenntnis stammt auch vom einem CDU-Plattkopp; nämlich dem Brandenburgischen Landesvize Sven Petke, der just erklärte, daß er mit der Unabhängigkeit der Richter beim Umgang mit jugendlichen Straftätern seine Probleme habe.
Um die Sache noch auf die Spitze zu treiben:
Sven Petke ist ausgerechnet Vorsitzender des Landtags-Justizausschusses. Bei der CDU gibt es also mal wieder den klassischen Fall von einem zum Gärtner gemachten Bock.
Das ist ungefähr so, wie den ausgewiesenen Verfassungsfeind und den das Parlament belügenden Spendenansichraffer Wolfgang Schäuble zum Innenminister und damit auch Verfassungsminister zu machen.
Der Fall Wiesheu läßt ebenfalls grüßen:
Der damalige CSU-Generalsekretär Otto Wiesheu säuft sich zu bis Oberkante Unterkiefer, steigt ins Auto, fährt am 29.10.1983 eine Frau TOT und verletzt eine weitere Person lebensgefährlich, begeht Fahrerflucht und wird dann nicht nur NICHT eingesperrt, sondern wird von Stoiber zum Verkehrsminister ernannt. VERKEHRSMINISTER - ausgerechnet! Ein kleiner Klaps mit DM 20.000 Geldstrafe reicht wohl für einen CSU-Granden. (Im Gegensatz zu dem Mitleid, das Stoiber über Christian Klars angebliche Opfer ausbreitet, waren die Leute, die Wiesheu umgenietet hat, wohl nicht der Rede wert, oder???) Stattdessen gab es reichlich Ehrungen; u.a. mit dem Bundesverdienstkreuz und dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. Er erhielt z.B. 1997 den Deutschen Mittelstandpreis. Das ist tatsächlich alles Realität – stammt also nicht aus dem Plot eines Horrorfilms.
Aber zurück zur Aktualität:
Die Rücktrittsforderungen an Petke, die nun aus drei Parteien kommen, prallen an ihm ab – das war alles nur so mißverständlich formuliert, nicht so gemeint und überhaupt und sowieso stelle er die richterliche Unabhängigkeit gar nicht in Frage.
Da ich zufälligerweise NICHT Mitglied irgendeines Rechtsausschusses der Legislative bin, kann ich allerdings schon mal auf Richter schimpfen und möchte da auch ein aktuelles Beispiel nennen.
Dazu werfen wir einen Blick in die Lande von Günter Beckstein:
Hier hat der 21. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine interessante Anweisung an das Landratsamt München verfaßt.
Es muß nun höchstrichterlich einen Waffenschein für einen Revolver verlängern, den eine gewisse Person besitzt.
Nach derzeitigem Waffenrecht gelten Personen als unzuverlässig, die "einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen . . ., die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind".
Als Nichtjurist denke ich, daß überhaupt niemand Waffen tragen sollte und gar keine Waffenscheine ausgegeben werden dürften – aber wenn die Einschränkungen, die es gibt auf irgendjemand zutreffen, dann doch wohl um die Person, um die es bei der Entscheidung mit dem Aktenzeichen:21BV07.586 ging:
Die Rede ist nämlich von Gerhard Frey, den Vorsitzenden der rechtsextremistischen DVU und so ziemlich der größten Pestbeule Deutschlands.
Der 75-Jährige Neonazi mit einem auf 250 Millionen geschätzten Privatvermögen pflegt Kontakte zum britischen Holocaust-Leugner David Irving, zu Wladimir Daschitschew, zum Vlaams Belang sowie zu Jean-Marie Le Pen, sammelt Skinheads unter seinem DVU-Dach zusammen und bekommt nun vom deutschen Staat seinen Revolver vom Typ Smith & Wesson zugesprochen.
Ich weiß nicht, ob Herrn Petke daran etwas stört – MICH SCHON!
Manch ein konservativer Hansel vergißt das allerdings schnell mal und so wird aus vollen Rohren gepöbelt, wenn ein Gericht mal wagt grundgesetzgemäß zu entscheiden (Soldaten sind Mörder – Urteil, Kruzifix-Urteil, z.B.).
Der jüngste Fall von Grundgesetz-Unkenntnis stammt auch vom einem CDU-Plattkopp; nämlich dem Brandenburgischen Landesvize Sven Petke, der just erklärte, daß er mit der Unabhängigkeit der Richter beim Umgang mit jugendlichen Straftätern seine Probleme habe.
Um die Sache noch auf die Spitze zu treiben:
Sven Petke ist ausgerechnet Vorsitzender des Landtags-Justizausschusses. Bei der CDU gibt es also mal wieder den klassischen Fall von einem zum Gärtner gemachten Bock.
Das ist ungefähr so, wie den ausgewiesenen Verfassungsfeind und den das Parlament belügenden Spendenansichraffer Wolfgang Schäuble zum Innenminister und damit auch Verfassungsminister zu machen.
Der Fall Wiesheu läßt ebenfalls grüßen:
Der damalige CSU-Generalsekretär Otto Wiesheu säuft sich zu bis Oberkante Unterkiefer, steigt ins Auto, fährt am 29.10.1983 eine Frau TOT und verletzt eine weitere Person lebensgefährlich, begeht Fahrerflucht und wird dann nicht nur NICHT eingesperrt, sondern wird von Stoiber zum Verkehrsminister ernannt. VERKEHRSMINISTER - ausgerechnet! Ein kleiner Klaps mit DM 20.000 Geldstrafe reicht wohl für einen CSU-Granden. (Im Gegensatz zu dem Mitleid, das Stoiber über Christian Klars angebliche Opfer ausbreitet, waren die Leute, die Wiesheu umgenietet hat, wohl nicht der Rede wert, oder???) Stattdessen gab es reichlich Ehrungen; u.a. mit dem Bundesverdienstkreuz und dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. Er erhielt z.B. 1997 den Deutschen Mittelstandpreis. Das ist tatsächlich alles Realität – stammt also nicht aus dem Plot eines Horrorfilms.
Aber zurück zur Aktualität:
Die Rücktrittsforderungen an Petke, die nun aus drei Parteien kommen, prallen an ihm ab – das war alles nur so mißverständlich formuliert, nicht so gemeint und überhaupt und sowieso stelle er die richterliche Unabhängigkeit gar nicht in Frage.
Da ich zufälligerweise NICHT Mitglied irgendeines Rechtsausschusses der Legislative bin, kann ich allerdings schon mal auf Richter schimpfen und möchte da auch ein aktuelles Beispiel nennen.
Dazu werfen wir einen Blick in die Lande von Günter Beckstein:
Hier hat der 21. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine interessante Anweisung an das Landratsamt München verfaßt.
Es muß nun höchstrichterlich einen Waffenschein für einen Revolver verlängern, den eine gewisse Person besitzt.
Nach derzeitigem Waffenrecht gelten Personen als unzuverlässig, die "einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen . . ., die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind".
Als Nichtjurist denke ich, daß überhaupt niemand Waffen tragen sollte und gar keine Waffenscheine ausgegeben werden dürften – aber wenn die Einschränkungen, die es gibt auf irgendjemand zutreffen, dann doch wohl um die Person, um die es bei der Entscheidung mit dem Aktenzeichen:21BV07.586 ging:
Die Rede ist nämlich von Gerhard Frey, den Vorsitzenden der rechtsextremistischen DVU und so ziemlich der größten Pestbeule Deutschlands.
Der 75-Jährige Neonazi mit einem auf 250 Millionen geschätzten Privatvermögen pflegt Kontakte zum britischen Holocaust-Leugner David Irving, zu Wladimir Daschitschew, zum Vlaams Belang sowie zu Jean-Marie Le Pen, sammelt Skinheads unter seinem DVU-Dach zusammen und bekommt nun vom deutschen Staat seinen Revolver vom Typ Smith & Wesson zugesprochen.
Ich weiß nicht, ob Herrn Petke daran etwas stört – MICH SCHON!
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