Das Internet ist eine feine Sache für jemanden, der Informationen sucht.
Das Internet ist eine feine Sache für jemanden, der sich ein rechtsfreies Refugium sucht, um ungehindert seinem Hass, seiner Hetze, seiner Xenophobie, seiner kriminellen Energie zu frönen.
Die weltumspannende Freiheit der Virtualität führt zu einer exponentiellen Vervielfältigung einer Sache, die es eigentlich nicht geben dürfte – die Gedanken der Gedankenlosen, die verbalen Großkeulen der Kleingeister, die Maximalperfidie der Minimalpersonen.
Erst jetzt versteht man den fundamentalen Sinn von Tabus – radikalrechte Biedermänner-Brandstifter wären viel zu feige ihren eitrigen Hirnausfluss von Angesicht zu Angesicht auszuplaudern.
In dem Fall müßte man nämlich damit rechnen, daß es Zuhörer mit Minimal-Anstand gäbe, die vehement wiedersprächen. Anonym ins Internet geblasen wuchert der vom Teufel auf die Stelle geschissene Dreck immer weiter und zieht die rechtsextremen Reziprok-Charaktere aus aller Welt an.
Der gute Goethe hat dazu in seinem Trauerspiel „Die natürliche Tochter“ weiserweise schon vor über 200 Jahren die richtigen Worte gefunden.
Die natürliche Tochter (uraufgeführt in Weimar 1803) Fünfter Auftritt
Der König:
O diese Zeit hat fürchterliche Zeichen:
Das Niedre schwillt, das Hohe senkt sich nieder,
Als könnte jeder nur am Platz des andern
Befriedigung verworrner Wünsche finden,
Nur dann sich glücklich fühlen, wenn nichts mehr
Zu unterscheiden wäre, wenn wir alle,
Von einem Strom vermischt dahin gerissen,
Im Ozean uns unbemerkt verlören.
§ 130 Volksverhetzung ( Strafgesetzbuch. 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. | zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder | |
2. | die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, |
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | Schriften (§ Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, | ||
a) | verbreitet, | ||
b) | öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, | ||
c) | einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder | ||
d) | herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder | ||
2. | eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. |
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § Abs. 3 entsprechend.
Charlotte Knobloch (75), Präsidentin des ‘Zentralrats der Juden in Deutschland’, hat dem Papst ein Ultimatum gestellt: Wenn Benedikt XVI. das Karfreitagsgebet im Alten Ritus nicht bis zum Katholikentag in Osnabrück vom 21. bis 25. Mai zurücknimmt, wird sie noch böser werden, als sie bisher schon ist………..Diese Art der Hetze gegen die Kirche hat bei der jüdischen Weltlobby eine lange Tradition……… Daß für die Ermordung der Juden durch die Nationalsozialisten ein angeblicher christlicher Antijudaismus bestimmend gewesen sein sollte, ist eine böswillige Erfindung von Jules Isaak und anderen kulturkämpferischen Juden……..von Politikern des neugegründeten Staates Israels als großer Held und Helfer der Juden gefeiert, weil er alleine die Rettung von über 800.000 Juden bewirkt hatte……..Nach dem Tod des Papstes im Jahr 1958 begann aber im Zusammenspiel von französischen Juden mit Sowjet-Kommunisten die Hetze gegen den großen Papst…… Geld- und Medien-Juden sorgten für die Aufführung von Hochhuths Haßstück in den großen Städten der westlichen Welt.
Im Impressum dieser schamlos hetzenden Antisemiten findet man die folgende Adresse
1018 E. Mariposa Ave
El Segundo, CA 90245-3114
U.S.A.
Wer glaubt, daß es schlimmer nicht kommen könne, möge sich die Kommentare der Leser ansehen, in denen der pure Hass und die konzentrierter Bösartigkeit sich freie Bahn bricht.
So schreibt beispielsweise der Leser mit dem Nickname Pro Germania sancta sich ungehemmt seine Nazi-Sehnsüchte auf:
Jetzt heißt es Farbe bekennen, ihr deutschen Scheinbischöfe! Ein Ultimatum von Madame Knobloch an den Judenfreund Joseph Ratzinger? Soll man lachen oder heulen?
Ihr lieben „Bischöfe“ wisst doch hoffentlich, wie die angemessene An(t)wort aussehen muss:
– Umgehend sind alle jüdischen Gäste des „Katholikentags“ wieder auszuladen,
– über sämtliche „katholischen“ Kirchen und Kapellen im Lande ist ein strenges Verbot jüdischer Kultgegenstände, wie z.B. der Menora, zu verhängen.
– Das gleiche hat für den Verkauf derartigen Brimboriums in „katholischen“ Buchhandlungen zu gelten, was sich natürlich
– auch auf den Verkauf von antikatholischen, volksverhetzenden Büchern wie die „Tagebücher der Anne Frank“, „Rom und die Juden“ von Pinchas Lapide und – strenggenommen – auch auf den fürchterlich judaisierenden, blasphemischen „Katechismus der Katholischen Kirche“ sowie sämtliche Bücher, in denen vom Dialog der Konzilskirche mit dem Judentum, von Besuchen Ratzingers oder anderer Scheinbischöfe in Synagoge oder dgl. die Rede ist, zu erstrecken hat.
Ein anderer Enthirnter namens Nachtlaterne, stimmt ein:
„hilf(t) bei knobloch nur noch knoblauch? diese unbedingte macht darf nicht mehr akzeptiert werden.“
Ein dritter von inzwischen 140 Kommentaren lautet:
„Sollen die doch in der Hölle schmoren, wenn diese Hexe meint, die neue Karfreitagsfürbitte mit dem Holocaust vergleichen zu müssen, dann kann der echte ja gar nicht so schlimm gewesen sein.“ (gepostet von ordo62)
(Diese Katholiken sind übrigens auch privat per Mail zu erreichen – falls jemand ihnen die Meinung sagen möchte, kann er sich einloggen und Kontakt aufnehmen)
Es fällt mir sehr schwer diese Hetze auch noch zu zitieren, aber ich will es in diesem Fall doch tun, mit der kleinen Hoffnung, daß jemand aufgerüttelt wird.
Die staatlichen Stellen sehen sich offenbar außer Stande einzuschreiten und auch die vielen tapferen Kommentatoren, die sich in diese rechtsradikalkatholische Suhle begeben haben, um argumentativ vorzugehen, bewirken leider nichts.
Gefragt ist hier die katholische Amtskirche, die endlich Stellung beziehen müßte, um ihre Brüder am rechten Rand in die Schranken zu weisen.
So lange die deutsche Bischofskonferenz und der deutsche Papst aber diese Internethorrorblase unwidersprochen unter der Überschrift „Katholisch“ firmieren lassen, müssen sie sich vorhalten lassen, daß sie diese Untermenschen tolerieren – womöglich gar stillschweigend unterstützen!
Schämt Euch deutsche Katholiken!
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