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Mittwoch, 4. Juli 2007

Die U.S.A. ......

Immer wieder das leidige Thema..., da dachte man doch in Europa 2003, daß die Libby-Plame-Niger-Uran-Irak-Nummer einem solchen Sprengstoff beinhaltet, daß GWB nicht wieder gewählt werden könne. Bekanntlich kam es anders, aber nur vier Jahre nach dem Rest der Welt fiel den Amis ein, daß Cheneys Appendix Libby doch wohl ein Fall für das Gefängnis ist. Todestrafenrekordunterzeichner Bush wurde darauf hin allerdings vor Mitleid übermannt. Einige Kommentatoren wiesen darauf hin, dass Bush zwar Mitgefühl für einen Straftäter aus dem Weißen Haus habe, aber keines für einfache Leute. So kümmerte es den Präsidenten nicht, dass ein 17-jähriger schwarzer Junge zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, weil er einvernehmlichen Sex mit einer 15-Jährigen hatte. Auch hatte sich Bush über die Todeskandidatin Carla Faye Tucker lustig gemacht.

Die Berliner Zeitung von heute: „Ohne sich - wie in solchen Fällen üblich - mit dem Justizministerium zu beraten, entschied er den Fall Libby nur im engsten Beraterkreis. Das Haftmaß sei "übermäßig", beschloss Bush und erließ Libby das Gefängnis. Die 250 000 Dollar Geldstrafe und die zweijährige Bewährungsfrist aber ließ er bestehen.“

Die ZEIT meint: „... Libby muss lediglich seine Geldstrafe von 250.000 Dollar zahlen, für die der republikanische Präsidentschaftskandidat Fred Thompson bereits Spenden sammelt. Nach amerikanischen Recht kann der Präsident jederzeit eine Begnadigung aussprechen. Üblich ist aber, dass er dies erst zum Ende seiner Amtszeit tut, und auch, dass der Verurteilte zumindest einen Teil der Strafe absitzt. Die wenigsten Zeitungen nehmen es Bush ab, dass Mitgefühl sein Motiv war. Vermutlich habe er nur Angst gehabt, Libby könne auspacken, schrieb die New York Times. Der Präsident klinge wie ein Mann, der „sich sorgte, was ein früherer Loyalist sagen könne, wenn er eine Gefängniswand anstarren müsste“.“

Tja, glücklich wer in Amerika mächtige Freunde hat.

Besonders, wenn sie derart wichtig sind, daß sie PARDON-Recht haben.

Dazu muß ich heute gleich mal wieder ein nettes Büchlein empfehlen:

FALK VON HELSING: „SCHACHSPIELEN BEIM SEX STRENGSTENS VERBOTEN“

(Eichborn Feb. 2003)

Natürlich hat gods own country noch viele andere tolle Gesetze zu bieten:

Zum Beispiel:

In Hogansville, Georgia dürfen Männer kein Lasso benutzen, um ihre zukünftige Geliebte zu bändigen.

In Riverside, USA, dürfen sich Liebespaare nur dann küssen, wenn sie sich vorher mit karbolsaurem Rosenwasser die Lippen abgewischt haben.

In West-Virginia müssen ledige Paare, die zusammenleben und sich „lüstern miteinander vereinigen“ mit Gefängnis mit bis zu einem Jahr rechnen.

In Romboch, Virginia, ist Sex bei eingeschaltetem Licht gesetzeswidrig.

In North Carolina wird Oralsex als „Verbrechen wider die Natur“ betrachtet und mit drei Jahren Gefängnis geahndet.

Das Gesetz in Michigan schreibt fünf Jahre Gefängnis für Männer vor, die sich grob unanständig verhalten, indem sie masturbieren.

Texas sieht zwei gesetzliche Ausnahmen für Spanner vor: Männer über 50 Jahre und Einäugige dürfen dort wegen Voyeurismus nicht betraft werden.

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