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Samstag, 11. Dezember 2010

Bankgebaren

Als ich vor einiger Zeit Geld kaufen ging, überraschte mich der Geldautomat mit der Bitte um „Teilnahme an unserer Zufriedenheitsberatung“.
Die Ironie gefiel mir - erst wurde das Filialnetz gnadenlos ausgedünnt, dann wurden die Girokontogebühren erhöht und schließlich stellte man den ganzen Service auf Computerterminals um - so, daß der Kunde ohnehin alles selbst machen muß.

So ein „Terminal“ fragt mich dann, wie ich das finde und ob ich die Bank - ich will ja keine Namen nennen; aber es ist eine sehr Große, deren Chef schon mal seine privaten Geburtstagsfeiern von Frau Merkel in ihrem Büro ausrichten läßt - weiter empfehlen würde.

Meine Antworten sorgten nun dafür, daß ich ein standardisiertes Schreiben erhielt:

„..ich danke Ihnen ganz herzlich für die Teilnahme an unserer Zufriedenheitsbefragung. Wir bedauern, dass Sie mit unseren Leistungen bisher nicht voll zufrieden sind.“

??? ich, wir? Wer denn nun? Und „nicht voll zufrieden“ ist sehr euphemistisch formuliert.

„Damit wir unseren Service und unsere Beratung für Sie gezielt verbessern können, würde ich gerne persönlich mit Ihnen sprechen. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen“

Wir, ich,... schon wieder. Irgendjemand ist da verwirrt. Daß ich angeblich telefonisch nicht zu erreichen war, hatte ich schon vor Jahren bei der Bank hinterfragt - dies ist bei meiner Telefonanlage eigentlich kaum möglich. Eine Mitarbeiterin sagte mir dann aber, es handele sich um einen generell verwendeten Textbaustein; um sich die Mühe zu ersparen all die Unzufriedenen tatsächlich anzurufen.

„Ihre Meinung ist uns sehr wichtig - deshalb würde ich gerne einen Termin mit Ihnen vereinbaren, Rufen Sie mich einfach an. Ich freue mich auf Sie. Mit freundlichen Grüßen“

Uns und ich geht wieder durcheinander.
Ich nehme aber an, daß kein „ich“ gemeint ist, da der Brief nicht unterschrieben ist und auch keinen namentlichen Absender hat.
WEN ich also anrufen könnte, falls ich das wollte, bleibt unklar. Auf dem Briefkopf steht neben der Bankadresse lediglich „Beratungsteam“ mit einer „24h-Kundenservice“-Nummer; kostenpflichtig selbstverständlich:
„9,9 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunktarife können abweichen“.

Das nenne ich echten Kundenservice.

Dieses Zufriedenheitsgespräch werde ich nicht führen.

Hypothetisch gesprochen, fallen mir aber ein paar Dinge ein, die ich neben dem persönlichen Service vor Ort ansprechen könnte.
Da ist natürlich die Person der Vorstandschefs Joseph A., der zusammen mit den vier Atom-Oligopol-Chefs im August ganz Deutschland mit einer Pro-Laufzeitverlängerungs-Anzeigenkampagne überzog. Eine bisher beispiellose Propagandawelle der Industrielobby, um sich die Regierung gefügig zu machen.

"Eine Politik, die darauf setzt, den Haushalt mit neuen Energiesteuern zu sanieren, blockiert die notwendigen Investitionen in die Zukunft", heißt es in dem Anzeigentext. Als Beispiele würden die geplante Brennelementesteuer und die "weiter steigende" Ökosteuer genannt. Eine sichere, saubere, vor allem bezahlbare Energieversorgung sei "für Deutschland unerlässlich", heißt es weiter. "Erneuerbare Energien - insbesondere die Sonnenenergie - verursachen aber auf lange Sicht noch erhebliche Mehrkosten, in diesem Jahr acht Milliarden Euro." "Bis auf weiteres" könne nicht auf Kernkraft und Kohle verzichtet werden.
(Wirtschaft.t-online. 21.08.2010)

Was für alberne Prämissen die Herren Wirtschaftslenker haben!
Als ob Merkel, Brüderle und Co je etwas anderes als Lobbybeglückung betrieben.

Ein anderer Punkt meiner Unzufriedenheit bezieht sich auf die Art der Geschäfte, mit denen die große Bank ihre Milliardengewinne erzielt.

Die Deutsche-Bank-Gruppe hat trotz des seit August geltenden Verbots von Streumunition durch Anleihen, Kredite und andere Finanzprodukte 975 Millionen Euro in Produzenten der tödlichen Waffen investiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine von dem internationalen Nichtregierungsbündnis Facing Finance in Auftrag gegebene Untersuchung. […] Die Deutsche-Bank-Gruppe hält laut Profundo-Recherche Aktien an sechs der acht untersuchten Streumunitionshersteller im Wert von 490 Millionen Euro. Zudem hat die Gruppe Anleihen mit einem Gesamtwert von rund 700 Millionen Euro und Kredite in Höhe von 42 Millionen Euro an die Waffenproduzenten vergeben.
(Sarah Kramer 11.12.10)

Eigentlich existiert eine Konvention zum Verbot von Streumunition.
Aber was interessiert das schon den Branchenprimus? Ethische Probleme kennt er nicht.

Bislang sind nach Angaben von Experten 100 000 Menschen durch den Einsatz von Streumunition getötet worden, zu rund 98 Prozent Zivilisten. Die Konvention zum Verbot von Streumunition verbietet jegliche Unterstützung der Herstellung. Die USA, Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Brasilien haben die Vereinbarung nicht ratifiziert.
(Sarah Kramer 11.12.10)

Die Deutsche Bank-Tochter DWS, die dieses Jahr in Streubomben investiert hat, fürchtet nun, es könne Unheil von der Regierung drohen - so wie es den Banken in Irland erging.
Dort existiert ein gesetzliches Verbot in Mienen und Streumunition zu investieren. Soweit darf es nach Ansicht der DWS nicht kommen. Sie setzten lieber auf lieber auf „freiwillige“ Absichtserklärungen, an die man sich dann nicht unbedingt halten muß, wenn gerade mal schöne Gewinne mit dem Leid anderer Menschen winken.
Die DWS scheint mir allerdings leicht hysterisiert zu agieren - ganz so wie der Oberchef Joseph A. bezüglich der AKW-Laufzeiten.
Diese der „jüdisch-christlichen Leitkultur“ verpflichtete Bundesregierung ist bei der Abwägung zwischen Menschenrechten und Interessen der Großindustrie eindeutig positioniert - zugunsten der Letzteren.
So erreichten die deutschen Rüstungsexporte unter der Christin Merkel ein Allzeithoch und versorgen jedes Krisengebiet der Welt mit Tötungsutensilien. Wenig überraschend also, was die Christlichen deutschen Minister von dem Ansinnen halten Investitionen in Streumunition zu verbeiten.

Die Bundesregierung steht dieser Forderung bislang ablehnend gegenüber. Auf eine Anfrage der Grünen hieß es, die Konvention der Vereinten Nationen verbiete Investitionen nicht ausdrücklich. Ob Investitionen als verbotene Unterstützung gewertet würden, müsse im Einzelfall entschieden werden.
(SZ 11.12.10)

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