Montag, 24. November 2008
Tote sind Tote.
Täter sind Täter und Mörder sind Mörder.
Wird ein Mörder gefasst und verurteilt, bekommt er seine Strafe.
Das ist Sache der Justiz.
Das ist nicht Sache der Exekutive.
In Deutschland gibt es nämlich Gewaltenteilung - wenn auch die Idee möglicherweise schon ein bißchen älter ist, so dass sich manch ein Christdemokrat nicht mehr so recht daran erinnern kann und gerne alles in einen Topf wirft.
Die staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748) haben schon zweieinhalb Jahrhunderte auf dem Buckel und zugegebenermaßen war der Absolutismus ja auch irgendwie bequemer für die Regierenden.
Inzwischen werden die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
Der arme Schäuble zum Beispiel - da will er sich einen Orwell-Staat nach seinem Gusto zusammen zimmern und die ebenfalls lästige Verfassung schleifen und dann kommen da diese Nörgler aus dem Parlament und gegen ihren Senf dazu.
Für Den Verfassungsminister Schäuble ist das ein klarer Fall:
Will der Bundesrat nicht so wie er, muß man eben den Bundesrat so zusammen stutzen, bis er die von der CDU erwünschten Ergebnisse liefert.
Besser wäre es natürlich, wenn der Innenminister in Personalunion Bundesrat IST.
In Bayern ist man da fortschrittlicher:
Da hatte Münchens CSU-Chef Otmar Bernhard einst Schwierigkeiten, weil das Parteigeld alle war und die Bayerische Landesbank die Konten sperrte.
Glücklicherweise gehört die Bank aber zur Hälfte dem Freistaat Bayern und Bayern wiederum gehört der CSU.
Und wer saß passenderweise im Finanzausschuss des Landtags, um die Geschicke der Bayern LB zu lenken?
Münchens CSU-Chef Otmar Bernhard!
Und; oh Wunder - die besonders zinsgünstigen Kredite an die CSU flossen.
Um auf den Anfang zurück zu kommen:
Die Exekutive hat sich nicht in die Judikative einzumischen.
Wér das nicht so genau weiß, ist zum beispiel CDU-Mann Petke.
Wer das nicht so genau weiß, sind allerdings ausgerechnet die CDU-Verfassungsminister, wie Herr Christoph Ahlhaus (CDU), seines Zeichens Hamburger Innensenator, der soeben auf den grundgesetzlichen Regeln herum trampelte.
Daß Christian Klars Strafe abgesessen ist und dieser nun RECHTLICH VOLLKOMMEN KORREKT nach 26 Jahren in Haft frei kommt, passt Ahlhaus nicht.
Es sei "den Angehörigen der Opfer kaum zu vermitteln, dass ein skrupelloser Terrorist, der seine Taten nicht bereut hat, aus rein formalen Gründen wieder auf freien Fuß kommt".
Der Herr Verfassungsminister hätte es offenbar also sehr viel lieber, wenn man nach seinem Gusto das GG biegen und dehnen könnte und Menschen, die Ahlhaus zufällig nicht passen, ENTGEGEN der Rechtslage einsperren könnte.
Auch Bayerns Verfassungsminister schert sich einen Dreck um die Verfassung, die er eigentlich schützen soll:
Innenminister Joachim Herrmann sprach von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "belastenden Tag, vor allem für die Angehörigen der Opfer".
Nun hat aber Klar schon 11 Jahre länger gesessen als die meisten Mörder (15 Jahre) und die ZUSTÄNDIGEN RICHTER entscheiden über die Freilassung nicht indem sie Tarot-Karten legen oder im Kaffeesatz zu lesen versuchen, sondern NACH DEM GESETZ!
Maßgeblich sind hierbei die Voten der Staatsanwaltschaft - die Klars Freilassung befürwortet, das Votum der Gefängnisleitung - eine gute Entwicklung hatte auch der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, Thomas Müller, dem Häftling bescheinigt.
Klar hatte inzwischen 14 mal Freigang und erschien jedesmal wieder absolut pünktlich zurück im Gefängnis.
Schließlich entscheiden die Richter:
Maßgeblich für die Entscheidung über die vorzeitige Freilassung Klars sei die Frage gewesen, ob von dem früheren RAF-Terroristen künftig erneut "erhebliche Straftaten zu befürchten sind", sagte Josefine Köblitz, Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. "Dies hat der Senat verneint." (AZ: 2-2 StE 5/91)
Herr Ahlhaus; Herr Herrmann, Frau Merk - MÖGEN müssen sie Herrn Klar nicht.
Für die Rechtslage ist das nämlich irrelevant.
Ich frage mich ohnehin wie viele Gewaltverbrecher und Mörder wohl so ungeheuer sympathische Typen sind, so daß man gerne mit ihnen einen Kaffee trinken gehen würde.
Das Besondere an Klar ist aber die Prominenz seiner Opfer.
Hanns-Martin Schleyer war immerhin ein steinreicher Topmanager und CDU-Mitglied.
In dem Fall denkt Herr Ahlhaus an die armen Angehörigen.
An andere Angehörige denken CDU-Minister dagegen sehr viel weniger - nämlich wenn diese unbekannt und mittellos sind.
Ich denke da an die Hinterbliebenen der Frau, die der CSU-Generalsekretär Wiesheu umnietete.
Sie war ganz genauso tot wie Herr Schleyer - Wiesheu hat aber nicht einen einzigen Tag dafür gesessen, geschweige denn 26 Jahre.
Stattdessen ist er mit Orden und Beförderungen überhäuft worden - AUCH eine Tatsache, die den Angehörigen seines Opfers ebenfalls kaum zu vermitteln sein dürfte.
(Falls jemand die causa nicht mehr im Kopf hat: Der damalige CSU-Generalsekretär Otto Wiesheu säuft sich zu bis Oberkante Unterkiefer, steigt ins Auto, fährt am 29.10.1983 eine Frau TOT und verletzt eine weitere Person lebensgefährlich, begeht Fahrerflucht und wird dann nicht nur NICHT eingesperrt, sondern wird von Stoiber zum Verkehrsminister ernannt. VERKEHRSMINISTER - ausgerechnet! Ein kleiner Klaps mit DM 20.000 Geldstrafe reicht wohl für einen CSU-Granden. Stattdessen gab es reichlich Ehrungen; u.a. mit dem Bundesverdienstkreuz und dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. Er erhielt z.B. 1997 den Deutschen Mittelstandpreis. )
Allerdings ist Ahlhaus, Herrmann und Merk dieses Opfer auch völlig egal.
Mir ist jedenfalls nicht bekannt, daß sich irgendein CDU- oder CSU-Politiker jemals wegen der Hinterbliebenen von Wiesheus Amok-Fahrt ein paar Krokodiltränen abgedrückt hätte.
Was für ein Geheuchel bei der Union.
Im Gegensatz zu den CDU’lern wie Ahlhaus, die nun auf einmal ganz aktiv werden und sogar Klar verbieten wollen jemals im TV aufzutreten, gibt es allerdings auch ehemalige Verfassungsminister anderer Parteien, die das GG befolgen:
Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum verteidigte die angekündigte Haftentlassung. "Das ist eine völlig korrekte Entscheidung", sagte Baum der "taz". "Das ist die Normalität des Strafvollzugs. Sie muss auch für Terroristen gelten."
Liebe CDU - das mit der GLEICHHEIT vorm Gesetz, das üben wir dann noch mal…
Wird ein Mörder gefasst und verurteilt, bekommt er seine Strafe.
Das ist Sache der Justiz.
Das ist nicht Sache der Exekutive.
In Deutschland gibt es nämlich Gewaltenteilung - wenn auch die Idee möglicherweise schon ein bißchen älter ist, so dass sich manch ein Christdemokrat nicht mehr so recht daran erinnern kann und gerne alles in einen Topf wirft.
Die staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748) haben schon zweieinhalb Jahrhunderte auf dem Buckel und zugegebenermaßen war der Absolutismus ja auch irgendwie bequemer für die Regierenden.
Inzwischen werden die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
Der arme Schäuble zum Beispiel - da will er sich einen Orwell-Staat nach seinem Gusto zusammen zimmern und die ebenfalls lästige Verfassung schleifen und dann kommen da diese Nörgler aus dem Parlament und gegen ihren Senf dazu.
Für Den Verfassungsminister Schäuble ist das ein klarer Fall:
Will der Bundesrat nicht so wie er, muß man eben den Bundesrat so zusammen stutzen, bis er die von der CDU erwünschten Ergebnisse liefert.
Besser wäre es natürlich, wenn der Innenminister in Personalunion Bundesrat IST.
In Bayern ist man da fortschrittlicher:
Da hatte Münchens CSU-Chef Otmar Bernhard einst Schwierigkeiten, weil das Parteigeld alle war und die Bayerische Landesbank die Konten sperrte.
Glücklicherweise gehört die Bank aber zur Hälfte dem Freistaat Bayern und Bayern wiederum gehört der CSU.
Und wer saß passenderweise im Finanzausschuss des Landtags, um die Geschicke der Bayern LB zu lenken?
Münchens CSU-Chef Otmar Bernhard!
Und; oh Wunder - die besonders zinsgünstigen Kredite an die CSU flossen.
Um auf den Anfang zurück zu kommen:
Die Exekutive hat sich nicht in die Judikative einzumischen.
Wér das nicht so genau weiß, ist zum beispiel CDU-Mann Petke.
Wer das nicht so genau weiß, sind allerdings ausgerechnet die CDU-Verfassungsminister, wie Herr Christoph Ahlhaus (CDU), seines Zeichens Hamburger Innensenator, der soeben auf den grundgesetzlichen Regeln herum trampelte.
Daß Christian Klars Strafe abgesessen ist und dieser nun RECHTLICH VOLLKOMMEN KORREKT nach 26 Jahren in Haft frei kommt, passt Ahlhaus nicht.
Es sei "den Angehörigen der Opfer kaum zu vermitteln, dass ein skrupelloser Terrorist, der seine Taten nicht bereut hat, aus rein formalen Gründen wieder auf freien Fuß kommt".
Der Herr Verfassungsminister hätte es offenbar also sehr viel lieber, wenn man nach seinem Gusto das GG biegen und dehnen könnte und Menschen, die Ahlhaus zufällig nicht passen, ENTGEGEN der Rechtslage einsperren könnte.
Auch Bayerns Verfassungsminister schert sich einen Dreck um die Verfassung, die er eigentlich schützen soll:
Innenminister Joachim Herrmann sprach von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "belastenden Tag, vor allem für die Angehörigen der Opfer".
Nun hat aber Klar schon 11 Jahre länger gesessen als die meisten Mörder (15 Jahre) und die ZUSTÄNDIGEN RICHTER entscheiden über die Freilassung nicht indem sie Tarot-Karten legen oder im Kaffeesatz zu lesen versuchen, sondern NACH DEM GESETZ!
Maßgeblich sind hierbei die Voten der Staatsanwaltschaft - die Klars Freilassung befürwortet, das Votum der Gefängnisleitung - eine gute Entwicklung hatte auch der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, Thomas Müller, dem Häftling bescheinigt.
Klar hatte inzwischen 14 mal Freigang und erschien jedesmal wieder absolut pünktlich zurück im Gefängnis.
Schließlich entscheiden die Richter:
Maßgeblich für die Entscheidung über die vorzeitige Freilassung Klars sei die Frage gewesen, ob von dem früheren RAF-Terroristen künftig erneut "erhebliche Straftaten zu befürchten sind", sagte Josefine Köblitz, Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. "Dies hat der Senat verneint." (AZ: 2-2 StE 5/91)
Herr Ahlhaus; Herr Herrmann, Frau Merk - MÖGEN müssen sie Herrn Klar nicht.
Für die Rechtslage ist das nämlich irrelevant.
Ich frage mich ohnehin wie viele Gewaltverbrecher und Mörder wohl so ungeheuer sympathische Typen sind, so daß man gerne mit ihnen einen Kaffee trinken gehen würde.
Das Besondere an Klar ist aber die Prominenz seiner Opfer.
Hanns-Martin Schleyer war immerhin ein steinreicher Topmanager und CDU-Mitglied.
In dem Fall denkt Herr Ahlhaus an die armen Angehörigen.
An andere Angehörige denken CDU-Minister dagegen sehr viel weniger - nämlich wenn diese unbekannt und mittellos sind.
Ich denke da an die Hinterbliebenen der Frau, die der CSU-Generalsekretär Wiesheu umnietete.
Sie war ganz genauso tot wie Herr Schleyer - Wiesheu hat aber nicht einen einzigen Tag dafür gesessen, geschweige denn 26 Jahre.
Stattdessen ist er mit Orden und Beförderungen überhäuft worden - AUCH eine Tatsache, die den Angehörigen seines Opfers ebenfalls kaum zu vermitteln sein dürfte.
(Falls jemand die causa nicht mehr im Kopf hat: Der damalige CSU-Generalsekretär Otto Wiesheu säuft sich zu bis Oberkante Unterkiefer, steigt ins Auto, fährt am 29.10.1983 eine Frau TOT und verletzt eine weitere Person lebensgefährlich, begeht Fahrerflucht und wird dann nicht nur NICHT eingesperrt, sondern wird von Stoiber zum Verkehrsminister ernannt. VERKEHRSMINISTER - ausgerechnet! Ein kleiner Klaps mit DM 20.000 Geldstrafe reicht wohl für einen CSU-Granden. Stattdessen gab es reichlich Ehrungen; u.a. mit dem Bundesverdienstkreuz und dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. Er erhielt z.B. 1997 den Deutschen Mittelstandpreis. )
Allerdings ist Ahlhaus, Herrmann und Merk dieses Opfer auch völlig egal.
Mir ist jedenfalls nicht bekannt, daß sich irgendein CDU- oder CSU-Politiker jemals wegen der Hinterbliebenen von Wiesheus Amok-Fahrt ein paar Krokodiltränen abgedrückt hätte.
Was für ein Geheuchel bei der Union.
Im Gegensatz zu den CDU’lern wie Ahlhaus, die nun auf einmal ganz aktiv werden und sogar Klar verbieten wollen jemals im TV aufzutreten, gibt es allerdings auch ehemalige Verfassungsminister anderer Parteien, die das GG befolgen:
Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum verteidigte die angekündigte Haftentlassung. "Das ist eine völlig korrekte Entscheidung", sagte Baum der "taz". "Das ist die Normalität des Strafvollzugs. Sie muss auch für Terroristen gelten."
Liebe CDU - das mit der GLEICHHEIT vorm Gesetz, das üben wir dann noch mal…
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